Ein Thema schlägt in der Tattooszene momentan hohe Wellen: Der Befähigungsnachweis für Tätowierende.
Der Bundesverband Tattoo „BVT“ hat eine freiwillige Prüfung entwickelt, die nach Bestehen darlegen soll, dass ein Tätowierer fähig ist, seinen Beruf in Theorie und Praxis auszuführen.
Ich möchte mit diesem Artikel eine subjektive Einordnung des Befähigungsnachweises und der Aufregung rund um selbigen vornehmen. Bitte beachte beim Lesen und Bewerten des Artikels, dass es sich um meine subjektive Meinung, Haltung und Prognose handelt, die ich aus meiner Recherche zusammengetragen und gebildet habe. Ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben.
Allgemeine Informationen zum Befähigungsnachweis
Was ist der Befähigungsnachweis für Tätowierer?
Der Befähigungsnachweis bildet laut BVT e.V. eine freiwillig durchgeführte und bestandene Prüfung in den Bereichen technisches Handwerk, Hygiene, Dermatologie und rechtliche Grundlagen ab. Eine bestandene Prüfung wird mit einem Zertifikat belegt und die Zertifizierung auf einer Standortkarte im Internet hinterlegt. Dies soll sowohl dem Tätowierenden, als auch der Kundschaft zur Orientierung dienen. (Quelle: Instagramseite des Bundesverbands Tattoo e.V.)
Wie läuft die Prüfung ab?
Nach allen aktuellen Angaben, die ich im Internet finden konnte, wird die Prüfung abwechselnd an verschiedenen Orten in Deutschland durchgeführt. Die Prüfung wird sich über zwei Tage erstrecken, an denen der theoretische und der praktische Teil geprüft werden. Ein Kunde ist selbst mitzubringen, das zu tätowierende Motiv wird vorab eingereicht und auf Tauglichkeit überprüft. Die Prüfer werden aus freiwillig gebildeten Arbeitsgruppen gestellt.
Die Teilnahme kostet 550,00 Euro netto. Der Betrag deckt die Unkosten ab und dient nicht der Gewinnerzielung.
Jeder, der möchte, kann an der Prüfung teilnehmen. Für die Teilnahme gibt es keine Zugangsvoraussetzungen.
Die Prüfung wird einmalig abgelegt und muss nicht erneuert werden. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung wiederholt werden.

Warum ein Befähigungsnachweis?
Der BVT e.V. bezeichnet die Entwicklung des Befähigungsnachweises als eine Konsequenz aus einer repräsentativen Umfrage in der Tattoobranche aus den ersten Monaten des Jahres 2025. In dieser Umfrage hat sich nach Angaben des BVT e.V. eine Mehrheit für strengere Regulierungen des Berufes des Tätowierers ausgesprochen. Mit dem Befähigungsnachweis will der Verein diesem Wunsch entsprechen und ein freiwilliges Angebot zur Abgrenzung schaffen.
Wie ist der Befähigungsnachweis entstanden?
Diese Frage kann ich nur spekulativ beantworten. Als ordentliches Mitglied des BVT e.V. habe ich nur selten an Jahresversammlungen des Vereins teilgenommen. In den zuvor zugesendeten Einladungen war jedoch in der Tagesordnung nie ein Thema zum Befähigungsnachweis aufgeführt. Eine Abstimmung zur Erstellung und Durchführung eines Befähigungsnachweises ist mir nicht bekannt. Ich weiß jedoch, dass es schon seit einigen Jahren (mindestens seit 2020) eine Arbeitsgruppe rund um den Vorsitzenden Urban Slamal (Vorstandsvorsitzender des BVT e.V.) gibt, die sich mit Berufszugangsregelungen beschäftigt.
Im Handelsregister kann man außerdem einsehen, dass die Satzung des BVT e.V. im Jahr 2021 in §2 Zweck und Aufgaben des Vereins geändert wurde. Ich weiß nicht, wie die Satzung zuvor ausgesehen hat. Heute besagt sie jedoch, dass der Zweck des Vereins unter anderem darin besteht, eine Berufszugangsregelung für Tätowierende zu erarbeiten.
Unter diesem Gesichtspunkt ist der Befähigungsnachweis ein logischer Schritt in der Vereinsarbeit, um diesem Zweck gerecht zu werden.
Es wird in Zukunft eine eigene Internetseite rund um das Thema Befähigungsnachweis geben.

Kritik am Befähigungsnachweis
Was sagen die anderen Vereine zum Befähigungsnachweis?
Wie eingangs erwähnt, schlägt der Befähigungsnachweis im Internet hohe Wellen. Neben vielen Einzelstimmen der Tätowierenden meldeten sich auch die Vereine Tätowierkunst e.V. und der Verein deutscher organisierter Tätowierer DOT e.V. kritisch zu Wort. Beide Vereine befürchten eine Regulierung und Beschneidung der künstlerischen und technischen Freiheit durch eine solche Prüfung.
Beide Vereine vertreten die Haltung, dass der Zugang zum Tätowieren einzig über die Hygiene seinen Weg finden muss. Die Statements können auf den Internetauftritten der Vereine nachgelesen werden.
In der Vergangenheit gab es mit Erstellung der DIN 17169 bereits den Versuch, einheitliche Standards im Bereich Hygiene beim Tätowieren festzulegen und bei den Behörden Anerkennung zu finden. Die DIN wurde federführend durch den DOT e.V. und einen wissenschaftlichen Beirat erarbeitet. Der BVT e.V. hat daran mitgewirkt und eine Anerkennung der DIN unterstützt. Warum dieser gemeinsame Weg nicht weiter verfolgt wurde, weiß ich nicht.
Was sagt die Tattoobranche?
Einzelne Stimmen kritisieren den Befähigungsnachweis, da er keine scharfe Abgrenzung zu „Wohnzimmertätowierern“ vornimmt. Da weder ein Gewerbeschein, noch ein anders gearteter Nachweis der professionellen Berufsausübung als Zugangsvorraussetzung zur Prüfung besteht, können auch „Wohnzimmertätowierer“ das Zertifikat erlangen. Die Sorge, dass dadurch Tätowierende, die professionellen Studios die Kunden durch Preisdumping abwerben, auch noch zertifiziert werden, sorgt im Internet für Unmut.
Andere kritisieren die organisatorischen Umstände des Befähigungsnachweises. Die vermeintlich hohe Prüfungsgebühr und der Aufwand der Anreise und Durchführung wird von einigen als Gatekeeping kritisiert.
Es gibt auch Stimmen, die befürchten, dass der Befähigungsnachweis lediglich zum Wachstum des Zertifikat-Dschungels beiträgt, der durch die Zunahme an privaten Tattoo-Schulen und Einzelanbietern im Bereich Tattoo-Schulungen entstanden ist.
Meine Meinung und Einschätzung zum Befähigungsnachweis
Als ich zum ersten Mal vom Befähigungsnachweis las, war ich überrascht. Als ordentliches Mitglied hatte ich das Gefühl, etwas verpasst zu haben und dass ich eine wichtige Sache und die Möglichkeit zur Mitgestaltung versäumt habe. Wie bereits erwähnt, ist mir in den Tagesordnungspunkten der Jahreshauptversammlungen nie ein Punkt „Befähigungsnachweis“ aufgefallen. Nach den Informationen, die mir vorliegen, gab es auch keine Mitgliederabstimmung über die Einführung eines Befähigungsnachweises. Zwar wusste ich von der Existenz der Arbeitsgruppe rund um Urban Slamal, doch mir war nicht bewusst, dass die Bestrebungen des Vereins über die Etablierung und staatliche Anerkennung der DIN oder generell einheitlicher Hygienestandards hinaus gehen. An dieser Stelle hätte ich mir mehr Transparenz und Information gewünscht. Die verhältnismäßig kurzfristig durch den BVT e.V. angesetzten Zoom-Meetings in der Weihnachtszeit reichten mir an dieser Stelle nicht aus.

Regulierungen ja oder nein?
Weiterhin überrascht war ich darüber, dass die repräsentative Umfrage zum Stimmungsbild in der Tattoobranche einen Wunsch nach Berufszugangsregelung abbildet. Subjektiv hatte ich bisher den Eindruck, dass ich mit dieser Meinung relativ allein auf weiter Flur bin. Grundsätzlich begrüße ich eine Zugangsregelung für Tätowierende, da dieser Beruf mit hohen gesundheitlichen Risiken für die Kundschaft und die Tätowierenden einher geht.
Freiwillige Einordnung oder staatliche Regulierung?
Ich stelle hier die These auf, dass der BVT e.V. eine verpflichtende Zugangsregelung mit staatlicher Anerkennung anstrebt. Es wird zwar gebetsmühlenartig sowohl auf Social Media, als auch in den Mails an die Mitglieder kommuniziert, dass der Befähigungsnachweis eine freiwillige Prüfung und Einordnung darstellen soll. So zuletzt in einer Mail vom 28.01.26, in der geschrieben wurde, dass es keine belastbaren Anhaltspunkte gäbe, die zu einer staatlichen Regulierung führen würden. Ferner wird auf allen Kanälen darauf hingewiesen, dass der Befähigungsnachweis kein Zulassungsinstrument darstellen soll. Dies steht im klaren Kontrast zu den im Lobbyregister angegebenen Zielen des Vereins.
https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004700
Das Lobbyregister ist ein öffentliches Verzeichnis für Interessenvertreter, die Einfluss auf die Entscheidungen der Bundesregierung nehmen wollen. Personen, Unternehmen und Vereine müssen hier öffentlich darlegen, wer sie sind, welche Interessen sie vertreten und wie sie ihre Arbeit finanzieren.
Der Verein äußert im Lobbyregister das Ziel, die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis an einen Nachweis über spezifische Kenntnisse zu koppeln. Die dort aufgelisteten Kenntnisse decken sich mit den Inhalten des Befähigungsnachweises.
Dieser Umstand erklärt, warum der Verein keinen Gewerbeschein als Zugangsvoraussetzung zur Prüfung setzt. Wenn man die Zielsetzung im Lobbyregister zugrunde legt, soll die bestandene Prüfung als Zugangsvoraussetzung zur Erteilung einer Gewerbeerlaubnis etabliert werden.
Damit würde der Befähigungsnachweis nicht wie vom BVT e.V. beschrieben eine freiwillige Selbstkontrolle darstellen, sondern würde das Ziel verfolgen eine exklusive Voraussetzung zur Eröffnung eines Gewerbebetriebs zu formen.
Der BVT e.V. fordert eine „bundeseinheitliche Einstiegshürde“ für den Betrieb eines Tattoostudios. Der Befähigungsnachweis ist der erste Schritt in diese Richtung.

Befähigungsnachweis bald verpflichtendes „TÜV-Siegel“ für Tätowierende?
Mir drängt sich der Vergleich zu einem staatlichen TÜV-Siegel auf. Der TÜV für Kraftfahrzeuge ist ebenfalls eine private Institution, die vom Staat legitimiert wurde, die gesetzlich geforderten Bestimmungen rund um die Tauglichkeit und Sicherheit des Kraftfahrzeugs zu überprüfen. Der TÜV arbeitet privatwirtschaftlich und gewinnorientiert. Die Inanspruchnahme seines Services ist jedoch verpflichtend für alle, die mit ihrem KFZ am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Ich denke, dass es aufgrund der aktuellen Entwicklungen durchaus legitim ist, sich auszumalen, dass der BVT e.V. eine ähnliche Karriere anstrebt.
Der Ablauf wäre wie folgt vorstellbar.
- Jemand fachkundiges (BVT e.V.) definiert notwendige Kenntnisse zur Ausübung einer Tätigkeit
- Außerdem macht er eine Gefährdungsbeurteilung und lenkt das Interesse auf den Verbraucherschutz
- Eine freiwillige Prüfung wird durch private Institutionen (BVT e.V.) entwickelt und am Markt etabliert
- Über Lobbyarbeit der Institution erfährt die Regierung von dieser Entwicklung
- Die Regierung sieht das Interesse der Branche und der Konsumenten und kommt ihrer Arbeit nach
- Der Befähigungsnachweis wird als Grundlage einer gesetzlichen Berufszugangsregelung angenommen
- Die private Institution erhält das Recht auf Durchführung der Prüfung im Auftrag des Staates
- Die erfolgreiche Absolvierung der Prüfung wird Grundlage zur Ausübung des Gewerbes
Denkbar wäre in dieser Auflistung auch ein Zwischenschritt, bei dem das Organ, das die Prüfung durchführt, vom Verein abgespalten und in eine wirtschaftlich agierende Rechtsform umgewandelt wird, um mit dem Befähigungsnachweis Gewinne erzielen zu können. Bitte beachte, dass es sich um subjektive Spekulation meinerseits handelt.
Wo ist die Transparenz?
Da der BVT e.V. Transparenz als wichtiges Schlagwort in seiner derzeit stattfindenden Marketing-Kampagne rund um den Befähigungsnachweis einsetzt, möchte ich ihn in diesem Artikel auch an diesem Schlagwort messen.
Es wird kommuniziert, dass der Befähigungsnachweis von den Mitgliedern gewünscht wurde. Dem zugrunde liegt jedoch keine Abstimmung über den Befähigungsnachweis mit all seinen Konsequenzen, sondern eine Umfrage zur Lage der Branche, die unter der Konkurrenz durch preisgünstige „Wohnzimmertätowierer“ leidet.
Weiterhin heißt es, dass es keine Gewerbeerlaubnis als Zugangsvoraussetzung zur Teilnahme an der Prüfung gibt, da man auch freiberuflich arbeitende Tätowierende einbeziehen möchte. Wird das auch noch der Fall sein, wenn der Befähigungsnachweis als Zugangsvoraussetzung zum Gewerbeschein von staatlicher Seite anerkannt wird?
Ich hätte mir gewünscht, dass der BVT e.V. offen schreibt, dass er seiner Satzung entsprechend eine staatliche Berufszugangsregelung anstrebt und auch, warum man die anderen Vereine nicht in die Arbeit einbezogen hat. Wenn man sich Dachverband nennt, sollte man die anderen Vereine einbeziehen. Bei Erstellung der DIN17169 hat man auch gemeinsam eine sinnvolle Zusammenarbeit mit einem Mehrwert für die Branche erarbeitet.
Die Transparenz lässt an vielen Stellen Wünsche offen.

Mein Fazit zum Befähigungsnachweis
Ich habe Regulierungen unserer Branche schon immer begrüßt. Mich würden geordnete Verhältnisse und übergeordnete Zugänge in den Beruf nicht abschrecken. Immerhin leiden die meisten von uns darunter, dass es zuviel Tätowierende gibt und dem entgegen nicht mal bundeseinheitliche Hygienevorgaben bestehen. Viele von uns bilden sich freiwillig und privat fort und gehen sehr sorgfältig mit ihrer Verantwortung um. Es wäre schön, wenn diese Bemühungen nicht von günstigen „Wohnzimmertätowierern“ unterwandert werden und es endlich eine sichtbare Unterscheidung zwischen professionell und hobbymäßig arbeitenden Tätowierern gäbe.
Es ist durchaus denkbar, dass der Befähigungsnachweis die Politik zu einer verpflichtenden Berufszugangsregelung inspiriert. Zumal wir momentan auch wieder eine CDU-geführte Regierung haben, die traditionell schon immer mehr Interesse an der Regulierung unserer Branche gezeigt hat, als die SPD-geführten Regierungen. Wenn es der Befähigungsnachweis werden soll, finde ich es jedoch schade, dass er seinen Weg in die Branche im Kostüm des trojanischen Pferdes findet, weil die vielbeschworene Transparenz leider nicht gegeben ist. Auch eine engere Zusammenarbeit mit den anderen Vereinen wäre für einen Dachverband angemessen gewesen. Ich habe das Gefühl, dass der Befähigungsnachweis uns alle überrascht hat und das große Ganze der Branche keine Möglichkeit zur Mitgestaltung hatte. Auch ein Funken mehr Ehrlichkeit in Bezug auf die Ziele des Befähigungsnachweises würden uns und dem Vertrauen in die Vereinsarbeit gut tun. Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit und die Einbindung der Mitglieder des BVT e.V. mit den angegebenen Zielen im Lobbyregister deckt.
2 Kommentare
Kommentieren →Guter Beitrag, liebe Esther
Kleiner Hinweis zum Thema „Dachverband“: Die Löschung eben dieser Beschreibung war Grund für die Satzungsänderung. Der BVT spricht nur als BVT und nicht als ganze Branche noch für oder im Namen anderer Tattoo-Verbände.
Magst Du Deinen Link zum Block-Beitrag vielleicht unter meinen hier in den Kommis cross-posten? Ich würde mich echt freuen und vielleicht wäre es auch für andere Leser interessant.
➡️ [Link deleted]
Viele Grüße, Tom
Hi Tom, ich danke dir für den Hinweis. 🙂 Meinst du crossposten auf deiner Seite? Liebe Grüße!