Datenschutzgrundverordnung DSGVO für Tätowierer

Panik, die: Substantiv, feminin
„durch eine plötzliche Bedrohung oder Gefahr hervorgerufene übermächtige Angst, die das Denken lähmt und zu kopflosen Reaktionen führt…“
Panik erfasst uns Selbstständige, Kleinunternehmer, Künstler und generell alle, die mit Menschen arbeiten, wenn es um die neue Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) geht, die am 25.05.18 in Kraft tritt.

Gestern habe ich in meiner Instastory eine kleine Umfrage gemacht, wer sich mit dem Thema bereits auskennt – das Ergebnis war übel, aber nicht überraschend. Auch ich schiebe die Auseinandersetzung mit der Datenschutzgrundverordnung seit Monaten auf. Obwohl meine Bloggerfreundin Rebecca von Pineapples and Pumps mich schon vor langer Zeit darauf aufmerksam machte und in den letzten Tagen auch meine Poletrainerinnen Caro und Scarlett aus der in Hagen. Wisst ihr was? Eigentlich dürfte ich meine Freunde hier ab dem 25.05. gar nicht mehr verlinken. Ich weiß zwar nicht, wer dadurch geschützt werden soll – sie oder ihr, aber wer blickt bei dem ganzen Datenschutzgewusel schon noch durch???

 

Ich will mich jetzt hier auch nicht über Sinn und Unsinn der neuen Datenschutzgrundverordnung aufregen, es ist ja nun mal, wie es ist. Wir würden alle lieber andere, wichtigere Dinge tun, als Stunden mit diesem Thema zu verbringen. Tatsächlich hörte ich bereits von Bloggern, die ihren Blog komplett offline genommen haben, weil sie die DSGVO nicht verstehen. So weit möchte ich es nicht kommen lassen. Um nicht ins offene Messer zu rennen, habe ich morgen einen Termin bei einem Fachanwalt.

Übertreibt sie es jetzt nicht ein bisschen?

Nein, im Gegenteil – ich hätte viel früher damit anfangen müssen, die Datenschutzgrundverordnung zu verstehen und umzusetzen. Allen, die mir gestern per Direktnachricht geschrieben haben, dass sie ein neues Datenschutzwidget o.Ä. auf ihrer Homepage installiert haben, kann ich nur sagen: Das reicht nicht!

700 Einwilligungserklärungen

… habe ich c.a. in meinem Tattoostudio rumliegen. Das sind personenbezogene Daten, Namen, Adressen und Geburtsdaten von Kunden, die ab dem 25.05. ein Anrecht auf die Löschung ihrer Daten haben. Aber was passiert, wenn sie mich danach verklagen? Vernichte ich die Einwilligungserklärung, vernichte ich auch die Einwilligung der Person in einen freiwilligen körperlichen Eingriff und schon kann ich für eine Körperverletzung haftbar gemacht werden.

datenschutzgrundverordnung
Jedes Blatt gehört zu einem Kunden, dessen Einwilligung ich aktualisieren müsste…
Wer möchte seinen Tattootermin wahrnehmen?

Alle? Ok, wird ab dem 25.05. vielleicht auch etwas kompliziert, denn streng genommen darf ich eure Namen, Emailadressen und Telefonnummern gar nicht mehr in meinem Kalender speichern – Datenschutzgrundverordnung und so…

Ihr schreibt mir unaufgefordert eine Email mit euren Tattoowünschen, damit ich diese in den nächsten Wochen und Monaten umsetze?

Wer mich kennt, weiß, dass ich mir nicht mal Namen merken kann (das findet die DSGVO bestimmt super) aber ich darf leider streng genommen auch eure Emails nicht mehr speichern und müsste mir im Umkehrschluss eure Ideen merken…. ha ha…

Instagram, Facebook, Homepage und die Datenschutzgrundverordnung

Und nicht zu vergessen mein iPhone, welches voll ist mit personenbezogenen Daten in Form von Fotos. Ab dem 25.05. darf ich leider keine Fotos von Tätowierungen mehr anfertigen. Wir reden hier nicht vom Hochladen der Fotos. Sobald ich dich und deine Tätowierung fotografiere, erzeuge ich personenbezogene Daten, die dürfen aber nicht auf meinem Handy bleiben… Und schon gar nicht über soziale Medien im Internet verbreitet werden.

Dieses Tattoo allein gibt viele Daten über die Trägerin preis…
Aber auf dem Foto ist mein Gesicht doch gar nicht zu sehen!

Die Rechtslage ist leider schwammig, was das angeht. Eine Tätowierung, die zweifelsfrei einer Person zugeordnet werden kann, weil sie sehr individuell ist (übrigens mein höchstes Ziel bei der Arbeit) kann unzulässig sein und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Ich denke, wer das Bild gesehen hat, würde die Person wieder erkennen – datenschutzrechtlich ein bedenklicher Fall…
Schreib’ das doch einfach alles in deine Einwilligungserklärung

Ja, das werde ich auch tun, das Problem an der Sache ist nur, dass der Kunde jederzeit das Recht hat, diese Einwilligung zu widerrufen. Außerdem müsste ich streng genommen von allen Kunden, mit denen ich jemals einen Vertrag vereinbart habe, die ich jemals fotografiert habe, deren Tattoos und Tattoopläne auf meinem Laptop schlummern, die Einverständnis nachfordern – ein organisatorisch unmögliches Unterfangen…

Und jetzt?

Das war ein kurzer Artikel, der einen Zwischenstand meiner aktuellen Panik darstellt. Nach meinem Termin beim Anwalt morgen weiß ich hoffentlich mehr und wenn Interesse besteht, werde ich euch über das Thema auf dem Laufenden halten.

Schreibt eure Fragen wie immer in die Kommentare oder schreibt mir eine Email (noch ist das legal ;P )

6 Kommentare

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Und das alles wegen Herrn Zuckerberg!
Die DSVGO ist ein Witz, ich schäme mich wirklich dafür einmal Jura studiert zu haben, wenn man bedenkt wie lebensfremd diese Verordnung ist.
Man könnte meinen der Staat verfolge damit die tiefere Absicht die Leute lieber in unliebsame Anstellungsverhältnisse zu zwingen, statt ihnen einen Entfaltungsraum zuzugestehen.
Wie die Entscheidung Dashcams als Beweismittel zuzulassen ist mir in diesem Zusammenhang mehr als schleierhaft.
Österreich hat der DSVGO den Wind aus den Segeln genommen, das ist hier nicht zu erwarten.
Ich bin wirklich gespannt!

Xo Rebecca
https://pineapplesandpumps.com/

Ich danke, danke, danke dir so sehr für diesen Eintrag! 🙂 Weil man in jedem Gewerk andere Auslegungen braucht und man zum Tätowieren mal wieder nicht viel gefunden hat… ich möchte dich noch drauf hinweisen, dass das Hinterlassen von Kommentaren auch mit in die Datenschutzerklärung aufgenommen werden muss, so wie ich es gelesen habe. Die EU hat sich da echt was ausgedacht, was so einen langen Rattenschwanz mit sich zieht und in der Praxis mal wieder nicht umsetzbar ist. Traurig sowas 🙁

Gern geschehen! Ich finde, wir müssen uns in solchen Belangen unterstützen! Danke Dir auch für den Hinweis auf die Kommentarfunktion, daran habe ich gar nicht gedacht, ich muss mal nach einem Plug-In schauen und die Datenschutzerklärung überarbeiten…

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