Diesen Artikel habe ich während der Corona-Pandemie geschrieben, als in ganz Deutschland Chaos und Ungerechtigkeiten bezüglich der Wiederöffnungserlaubnis von Tattoo-Studios herrschte.In den sozialen Netzwerken tobte der Shitstorm gegen das Land NRW, das unserer Branche unterstellte kein Hygienekonzept zu haben.
Diese Aussage diskreditiert natürlich unsere ganze Branche, da wir seit Jahren mit funktionierenden Hygienekonzepten arbeiten. Obwohl es Studios gibt, die noch nie einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gesehen haben, funktioniert der Informationsfluss über richtige Arbeitsweisen so gut, dass die Wahrscheinlichkeit sich in einem deutschen Tattoostudio mit einer blutübertragbaren Krankheit zu infizieren bei unter 0,1% liegt. (Ich berufe mich auf eine Aussage der Leitung eines Hygieneschulungsseminares des DOT und BVT)
Warum also diese Aussage? Im Grunde hat das Land recht, denn versucht man bei den für uns zuständigen Behörden ein Schutzkonzept für Covid-19 zu erfragen, ist die einheitliche Aussage, dass vom Ministerium noch kein Konzept freigegeben wurde und sie uns keine verbindlichen Aussagen liefern können. (Stand 13.05.2020)
Der feine Unterschied liegt darin, dass das Ministerium und nicht die Tattoobranche kein Hygienekonzept ausgearbeitet hat.
Wir sprechen hier nicht von den bestehenden Hygienekonzepten zu blutübertragbaren Krankheiten, sondern von einer Ergänzung unserer Hygienekonzepte bezüglich Covid-19.
Unsere Berufsverbände haben Konzepte erstellt, die sich an der Biostoffverordnung (BiostoffV) und den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA250) orientieren vorgelegt. Das Ministerium hat sie nur noch nicht abgesegnet.
Die Informationen, die von den Berufsverbänden zur Verfügung gestellt werden sagen aus, dass wir uns, wie auch schon zuvor, nach den Richtlinien der TRBA250 richten müssen.
Da das RKI das Coronavirus in die Risikogruppe 3 eingeordnet hat und wir eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen ausüben (Bakterien, Viren, Pilze, Wunden verursachen,…) gehören wir in die Schutzklasse 3 und müssen die Maßnahmen umsetzen, die die Schutzklasse 3 vorgibt. Dies gilt so lange, bis das RKI seine Einschätzung revidiert.
Wer keine Lust und Zeit hat, die TRBA250 zu studieren, für den habe ich ein YouTube Video erstellt, in dem ich die Anweisungen aufschlüssel. Ich erhebe keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, ich möchte lediglich eine Hilfestellung bieten, damit wir alle unsere Kunden, Mitarbeiter und uns selbst schützen können und gegen eventuelle Willkür der Ordnungsbehörden stichhaltig verteidigen können. Vor der Veröffentlichung habe ich meine Aussagen mit meinem zuständigen Gesundheitsamt und der Berufsgenossenschaft mündlich abgestimmt. Doch auch dies ist kein Garant für die 100%ige Richtigkeit. In diesen Zeiten ist jeder gefordert, eigenverantwortlich zu handeln und zu denken und jedwede mediale Aussage kritisch zu hinterfragen. Davon nehme ich das Video nicht aus.
Oft wird für uns ein Vergleich zu den Friseuren gezogen. Davon möchte ich abraten, da Friseure noch nie nach TRBA250 arbeiten mussten und dementsprechend ganz anderen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben unterliegen.
Weiterführende Informationen findest du in den Links unter meinem Video.
Diese Checkliste kannst du dir ausdrucken und abarbeiten, um nicht die Übersicht über die zu leistenden Maßnahmen zu verlieren.